In-Vitro-Fertilisation und Auslösen des Follikelsprungs, Kostenübernahme durch den nationalen Träger für die Erbringung von Gesundheitsleistungen EOPYY
de Versicherte hat über ihren Versicherungsträger das Recht auf folgende Eingriffe:
- insgesamt 4 Versuche, einen Follikelsprung auszulösen
- insgesamt 4 Versuche einer In-Vitro-Fertilisation
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEWILLIGUNG EINER BEHANDLUNG DURCH EOPYY
Jede Frau bis 50 hat die Möglichkeit, auf eines der oben genannten Verfahren der assistierten Reproduktion zurückzugreifen, um ein Kind zu bekommen, ob verheiratet oder ledig. Unter Anleitung ihres Gynäkologen oder ihrer Gynäkologin stellt sie eine Akte mit den erforderlichen Belegen zusammen und wird an einen Ausschuss verwiesen, der die Bewilligung erteilt. Die Versicherte erscheint persönlich vor dem Ausschuss.
Das Urteil des Ausschusses betrifft zwei Versuche, die mindestens 4 Monate auseinander liegen müssen, und gilt für ein Jahr.
Die Versicherte wird für die beiden anderen Versuche erneut durch den Ausschuss geprüft, falls dies nötig ist.
Mit Billigung des Ausschusses werden der Versicherten folgende Leistungen gewährt:
- kostenlose Medikamente zur Stimulierung der Eierstöcke (Gonadotropine)
- entsprechende Zuwendung bei Vollendung des Versuchs
EOPYY-AUSSCHÜSSE
Momentan gibt es an folgenden Orten Ausschüsse des EOPYY:
- Athen: +30 2108110684
- Thessaloniki: +30 2310594832
- Larisa: +30 2410539936
- Ioannina: +30 2651079738
- Alexandroupolis: +30 2551084835-32
- Patras: +30 261046604-5
- Heraklion/Kreta: +30 2810246778