Rechtslage
Die Gründung und Funktion der griechischen Nationalen Behörde für medizinisch assistierte Reproduktion (EAIYA) http://eaiya.gov.gr,trägt zur Harmonisierung der europäischen und der griechischen Rechtsvorschriften sowie zur Befolgung der gesetzlichen Verpflichtungen bezüglich des Schutzes der Paare während der Behandlung und der Handhabung ihres Erbgutes durch die Einrichtungen für medizinisch assistierte Reproduktion bei.